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European Insurance and Occupational Pensions Authority

2025

Q&A

Question ID: 2025

Regulation Reference: (EU) No 2009/138 - Solvency II Directive (Insurance and Reinsurance)

Topic: Other

Article: 1,14,15,18

Status: Rejected

Date of submission: 01 Sep 2019

Question

In der Versicherungsvermittlerrichtline (IDD) sind in den Erwägungsgründen 15, 28, 38, in Artikel 1 Abs. 4 lit. a, Artikel 14, Artikel 15 Abs. 1, Artikel 18 lit. a und b sowie im Anhang I, Vorgaben zu Beschwerden festgehalten sowie in den EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsvermittler (EIOPA-BoS-13/164) iVm den Vorbereitenden Leitlinien zu den Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen seitens Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern (EIOPA-BoS-16/071).

Ist aufgrund der Vorgaben der IDD für Versicherungsvermittler ein internes Beschwerdemanagement verpflichtend im Unternehmen umzusetzen bzw. zu installieren? Fall nein, warum nicht bzw. falls ja, warum?

EIOPA answer

herzlichen Dank fuer Ihre Nachricht und Frage, ob und inwieweit Versicherungsvermittler ein internes Beschwerdemanagement zu unterhalten haben.

 

Bitte seien Sie darueber informiert, dass EIOPA im Rahmen des Q&A Prozesses nur solche Fragen beantworten kann, die sich mit der praktischen Implementierung der Richtlinie und/oder ihrer Durchfuehrungsbestimmungen befassen. Der Prozess dient hingegen nicht dazu, Rechtsrat zu erteilen oder zu Fragen Stellung zu nehmen, deren Beantwortung sich bereits aus der Lektuere des Gesetzestextes oder sonstiger Verlautbarungen von EIOPA ergibt. Vor diesem Hintergrund moechte ich Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen auf EIOPAs Leitlinien für die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsvermittler verweisen. Die Leitlinien finden Sie, auch in deutscher Sprache, unter folgendem Link:Guidelines On Complaints Handling by Insurance Intermediaries